SIS x-clear AG

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Clearing

Die SIS x-clear AG nimmt als Clearinghaus und Zentrale Gegenpartei eine intermediäre Stellung zwischen den Handelsparteien ein.

Die primären Aufgaben der SIS x-clear als Zentrale Gegenpartei sind:

Das Clearing erfolgt nach dem Abschluss des Handelsgeschäftes (Matching), aber vor dessen Erfüllung. Zweck des Clearings ist die effiziente Handhabung der Risiken, die aus den abgeschlossenen, aber noch nicht erfüllten Verträgen (auf Handelsebene) resultieren. Die Zentrale Gegenpartei tritt als Intermediär in die Verträge ein und wird zum Käufer gegenüber jedem Verkäufer bzw. zum Verkäufer gegenüber jedem Käufer.

Für das Clearing zugelassen sind ausschliesslich Effekten, die an der SWX Europe, SWX Swiss Exchange oder London Stock Exchange gehandelt und von der SIS x-clear gegenüber ihren Mitgliedern als clearingfähige Effekten bezeichnet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SIS SegaInterSettle.