Die Teilnehmerverträge (Clearing-Dienstleistungsvertrag) von SIX x-clear AG betreffend CCP für SIX Swiss Exchange unterstehen schweizerischem Recht. Für Drittbörsen (z.B. die London Stock Exchange) werden dem Landesrecht angepasste Verträge zur Verfügung gestellt.
Davon ausgenommen sind die für alle Börsen identischen Verträge betreffend Sicherheiten (Margen/Default-Fund/Pfandhalter), welche dem schweizerischen Recht unterstehen.
Das Clearing für SIX Swiss Exchange wird durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die börsenspezifischen AGBs geregelt. Für Drittbörsen (z.B. die London Stock Exchange) kommen spezifische AGBs zum Tragen. Die angebotenen Dienstleistungen werden in den entsprechenden Rules & Regulations pro Börse erläutert.
